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Mütter- und Mutter-Kind-Maßnahmen sowie Vater-Kind-Maßnahmen nach § 24 und §41 SGB V sind stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation und Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen UNSER ANGEBOT: • Wir haben Zeit für ein persönliches Gespräch mit Ihnen |
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• Wir informieren Sie, über den Ablauf und ihre individuellen Möglichkeiten |
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• Wir geben Ihnen die Atteste für Ihre Ärztin/Ihren Arzt, die die Maßnahme attestieren |
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• Wir sprechen mit Ihnen über geeignete Einrichtungen |
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• Wir stellen die Kostenanträge bei der Krankenkasse |
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• Wir reservieren eine PLatz für Sie |
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• Wir beraten und unterstützen Sie bei Widersprüchen |
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• Wir sind auch nach der Kur für Sie da |
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• Wir bieten Ihnen Einzelgespräche und Vermittlung an andere Beratungsstellen an. |
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