Schuldnerberatung

Wegen der großen Nachfrage sind Beratungstermine lange im Voraus vergeben. In begründeten Notfällen, z.B. bei Zwangsmaßnahmen, ist eine Terminvergabe auch innerhalb einer Woche möglich.



Agnes Meine arbeitet seit 1992 in der Burgdorfer Schuldnerberatung.


Soz. Päd. Agnes Meine schildert ein Fallbeispiel aus der Arbeit der Sozialen Schuldnerberatung:

„Der junge Mann kommt mit seiner Mutter. Sie hat das Sagen. Nach ca. 20 Minuten und mehreren Ermunterungen schildert er seine Situation selbst. Er ist 25 Jahre alt. Seine Freundin ist mit dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Sie hat einen anderen Partner gefunden.

Er hat einen prallgefüllten Aktenordner mitgebracht. Darin sind 23 Gläubiger enthalten. Die Mutter hat alles für ihn sortiert. Er kann es nicht. Er öffnet auch seine Post nicht mehr. Den ersten Kredit hat er für ein Auto aufgenommen. Er brauchte es, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Nach einem halben Jahr hat er es zu Schrott gefahren. Das Auto ist weg, die Kreditrate ist geblieben.

Als die Freundin schwanger war, nimmt er einen zweiten Kredit auf, um die Wohnung und das Kinderzimmer einzurichten. Einige Monate kann er zahlen, dann wird er arbeitslos. Weil er immer wieder versucht, die Kreditraten zu zahlen, bleiben Rechnungen offen. Es sind Versicherungen nicht bezahlt, Ärzte, Rechtsanwälte, Versandhäuser, Telefonanbieter und viele andere mehr.

Da er seit 2 Jahren arbeitslos ist und von Leistungen des JobCenters nach SGB II lebt, muss er die ehemals gemeinsame Wohnung kündigen, da der Wohnraum für eine Person zu groß ist. Nach monatelangem Suchen findet er eine kleine Wohnung. Da er keine Mietsicherheit aufbringen kann, will eigentlich niemand an ihn vermieten. In der Zwischenzeit ist er in der Wohnung der Eltern untergekommen.“

Seit 1999 gibt es das Gesetz zur privaten Insolvenz. Es gibt die Chance für einen finanziellen Neubeginn. Wer als Verbraucher 6 Jahre lang die Vorschriften des Insolvenzrechts einhält und zudem das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder abtritt, kann durch das Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erlangen. Der Treuhänder verteilt in den 6 Jahren den Pfändungsbetrag an die Gläubiger.