Konfirmandenordnung

in der Ev.-luth. St.-Pankratius-Kirchengemeinde


Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit in der Ev.-luth. St.-Pankratius-Kirchengemeinde legt die Ziele, Regeln und Bedingungen der Konfirmandenarbeit fest.

Die St.-Pankratius-Kirchengemeinde hat mit der Taufe Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen übernommen, sie auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Darum ist ihr die Konfirmandenarbeit so wichtig. Die Konfirmandenarbeit soll die Kinder und Jugendlichen mit dem christlichen Glauben vertraut machen und sie befähigen, eigenverantwortlich als Christen und Christinnen zu leben. Die Konfirmandenzeit soll Erfahrungen eines Lebens aus dem Glauben ermöglichen.

Bei der Konfirmation stimmen die Konfirmanden und Konfirmandinnen bewusst und öffentlich in das Glaubensbekenntnis der Kirche ein. Sie versprechen auf den dreieinigen Gott, in dessen Namen sie getauft worden sind, ihr Vertrauen zu setzen. Sie bitten Gott darum, im Glauben zu wachsen und bewahrt zu werden. Ihnen wird bei der Konfirmation der Segen des lebendigen Gottes zugesprochen.

Noch nicht getaufte Kinder und Jugendliche lädt die St.-Pankratius-Kirchengemeinde selbstverständlich zur Teilnahme an der Konfirmandenarbeit ein, wenn sie und ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen.

I
Grundsätze

Die kirchliche Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen gründet in der Zusage und im Auftrag Jesu Christi:
"Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende" (Math 28, 18 - 20).

Nach apostolischer Weisung sollen Christen auskunftsfähig darin sein, was es bedeutet, im Glauben an Gott zu leben:
"Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist" (1. Petr 3,15).

Die St.-Pankratius-Kirchengemeinde nimmt Zuspruch und Auftrag auf, indem sie getaufte und noch nicht getaufte junge Menschen einlädt, gemeinsam zu erkunden, was das Evangelium von Jesus Christus für das eigene Leben und für das Zusammenleben bedeuten kann.

II
Anmeldung

Zur Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten zusammen mit den zukünftigen Konfirmanden und Konfirmandinnen eingeladen und gebeten, die Taufbescheinigung mitzubringen.

Der Termin wird rechtzeitig vorher im Gemeindebrief, in den Lokalzeitungen und in den Schulen bekannt gegeben.

Bei der Anmeldung wird eine Ausfertigung dieser Ordnung für die Konfirmandenarbeit ausgehändigt. Der Empfang wird von einem Erziehungsberechtigten und dem Konfirmanden/ der Konfirmandin schriftlich bestätigt.

Zu Beginn der Konfirmandenzeit wird zu einem besonderen Gottesdienst und zu einem Elternabend eingeladen. An diesem Elternabend wird über Form, Inhalt (Themenplan), Zielsetzung und Terminplanung der Konfirmandenarbeit informiert. Die Ordnung für die Konfirmandenarbeit wird erläutert.

III
Dauer

Die Konfirmandenarbeit beginnt in der Regel am Anfang des Schuljahres für die Jugendlichen des siebenten Schulbesuchsjahres und erstreckt sich über ca. zwei Jahre. Sie schließt mit der im achten Schulbesuchsjahr zwischen Ostern und Pfingsten stattfindenden Konfirmation ab.

IV
Organisationsform

Zur Konfirmandenarbeit gehören Unterricht und weitere Arbeitsformen wie Freizeiten, Praktika, Seminare, (soziale) Projekte und Konfirmandentage. Die Teilnahme ist grundsätzlich verbindlich.

Der Unterricht umfasst insgesamt mindestens 70 Unterrichtsstunden (à 60 Minuten).

Der Unterricht findet außerhalb der Schulferien wöchentlich am Dienstag oder Donnerstag statt und umfasst jeweils 60 Minuten.

Während der Konfirmandenzeit finden 1-2 mehrtägige kostenpflichtige Freizeiten statt. Die St.-Pankratius-Kirchengemeinde beteiligt sich an den Kosten der Freizeiten. Das Pfarramt wird im Auftrage der Erziehungsberechtigten die notwendigen Beurlaubungen vom Schulunterricht beantragen. Über die Freizeiten werden die Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie ihre Erziehungsberechtigten vorher näher informiert.

Der im Zusammenhang mit Freizeiten, Praktika, Seminaren, Projekten und Konfirmandentagen erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

Wenn Konfirmanden und Konfirmandinnen aus wichtigen Gründen verhindert sind, an der Konfirmandenarbeit teilzunehmen, werden sie möglichst vorher vom Erziehungsberechtigten beim Unterrichtenden entschuldigt. Nachträglich wird eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erbeten.

V
Arbeitsmittel

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen benötigen folgende Arbeitsmittel:
• Schreibzeug, Buntstifte, Kleber, Schere, Ringbuch A4, Papier A4
• Die Bibel: Wir empfehlen die Anschaffung der Lutherbibel in der Revision von 1984.
• Evangelisches Gesangbuch: Wir wollen die Anschaffung des Gesangbuches nicht vorschreiben, aber dafür werben.
• Die Konfirmanden erhalten Unterrichtsmaterial, das wir selbst herstellen oder kaufen. Dieses Material wird nach und nach zum jeweiligen Thema ausgegeben. Dafür erbitten wir zu Beginn der Konfirmandenzeit einen einmaligen Unterrichtsbeitrag.

VI
Teilnahme am Gottesdienst und Heiligen Abendmahl

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen nehmen an den Gottesdiensten ihrer St.-Pankratius-Kirchengemeinde teil. Ein regelmäßiger Gottesdienstbesuch zweimal im Monat gibt den Konfirmanden und Konfirmandinnen die Möglichkeit, mit dem Gottesdienst bekannt und vertraut zu werden und ihn auch manchmal mitzugestalten.

Die Teilnahme an Gottesdiensten wird durch Nachfrage kontrolliert. Die Unterrichtenden werden die Konfirmanden und Konfirmandinnen auf ihr Teilnahmeverhalten ansprechen.

Wenn getaufte Konfirmanden und Konfirmandinnen vor der Konfirmation zum Heiligen Abendmahl eingeladen werden sollen, werden zuvor die Erziehungsberechtigten gehört.


VII
Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Konfirmanden und Konfirmandinnen während der Konfirmandenzeit mit Interesse zu begleiten sowie an Elternabenden teilzunehmen. Aktive Mitarbeit (z.B. bei Unterrichtsvorhaben) ist willkommen.

VIII
Abschluss und Vorstellung der Konfirmandenarbeit

Frühzeitig vor dem Abschluss der Konfirmandenarbeit werden mit den Erziehungsberechtigten anlässlich eines Elternabends die mit der Konfirmation zusammenhängenden Fragen besprochen.

In der Schlussphase der Konfirmandenzeit stellen sich die Konfirmanden und Konfirmandinnen der Gemeinde in einem von ihnen mitgestalteten Gottesdienst vor.

IX
Konfirmation

Auf Grund der Teilnahme an der Konfirmandenarbeit entscheidet das Pfarramt über die Zulassung zur Konfirmation.

Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden, wenn
• die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig versäumt worden ist,
• diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist oder
• besondere Gründe im Verhalten die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.

Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den betreffenden Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie den Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand darüber beraten.

Gegen die Versagung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten oder der Superintendentin und gegen deren oder dessen Entscheidung weitere Beschwerde bei dem Landessuperintendenten oder der Landessuperintendentin einlegen.

X
Beschluss über die Ordnung

Diese Ordnung haben Kirchenvorstand und Pfarramt am 14. Mai 2003 gemäß § 14 des Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit vom 14. Dezember 1989 (Kirchl. Amtsbl. S. 154), geändert am 16. Dezember 1999 (Kirchl. Amtsbl. S. 247), beschlossen.

Sie gilt erstmalig für den Konfirmandenjahrgang 2003-2005