Diakonie: "Lebens- und Wesensäußerung von Kirche"
Eine Vielzahl von diakonischen Beratungsstellen und Einrichtungen unterstützen Menschen in ganz unterschiedlichen, besonderen Lebenslagen.
Unsere Kirchengemeinde gehört zum Kirchenkreis Burgdorf, der Zusammen mit anderen Kirchenkreisen den Diakonieverband Hannover-Land gegründet hat (siehe unten). Unter diesem Dach findet sich eine Reihe von diakonischen Einrichtungen, zu denen Sie gelangen, wenn Sie unten auf das entsprechende Angebot klicken.
Eine besondere Nähe hat unsere Kirchengemeinde aus historischen Gründen zur Diakoniestation in Burgdorf, die in Räumlichkeiten der St. Pankratius-Kirchengemeinde an der Gartenstraße und am Fröbelweg beheimat ist, sowie zur Tageswohnung in der Mühlenstraße.
Informationen zu diesen beiden Einrichtungen finden Sie, wenn sie entsprechend links im Untermenü klicken.
Diakonieverband Hannover-Land
Außenstelle Burgdorf
- Seit dem 1. November 2001 gibt es den Landkreis Hannover nicht mehr, er ist aufgegangen in die neu gebildete Region Hannover.
- Diese grundsätzliche Veränderung in den kommunalen Strukturen hat die Kirchenkreise Burgwedel-Langenhagen, Burgdorf, Laatzen-Springe, Neustadt-Wunstorf und Ronnenberg dazu bewegt, die Arbeit ihrer Diakonischen Werke ebenfalls neu zu organisieren. Am 1. Januar 2002 wurde durch Gesetz der Landeskirche Hannover der Diakonieverband Hannover Land Diakonisches Werk gebildet.
- Dieser Verband übernahm die Aufgaben der bisherigen regionalen Diakonischen Werke der Kirchenkreise.
- Mit der Zusammenlegung sollen die Kräfte der Diakonie gestärkt, eine bessere Koordination der Arbeit und deren Begleitung erreicht werden. Ferner ist der Verband Träger von diakonischen Einrichtungen und nimmt eigene diakonische Arbeitsfelder wahr.
- Die Aufsicht über den Verband hat ein 11köpfiger Vorstand. Dieser setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der Kirchenkreise und einem auf Vorschlag des Superintendenten der Verbandsmitglieder zu berufenen Mitglied. Der Vorstand wählte aus seiner Mitte einen Pastor als Vorsitzenden, der die Bezeichnung Diakoniepastor führt.
- Die Leitung des Verbandes wird durch den Diakoniepastor wahrgenommen mit Unterstützung durch eine vom Vorstand bestellte Geschäftsführung.
- Zur Erfüllung der Verbandsaufgaben bildete der Vorstand die Konferenz der Kirchenkreissozialarbeiter/innen und die Fachgruppe der Diakoniebeauftragten der Verbandsmitglieder.
- Gemäß § 5 Diakoniegesetz errichtete der Verband eine Geschäftsstelle. Die bisherigen Geschäftsstellen der Verbandsmitglieder erhielten die Funktion einer Außenstelle des Verbandes.
- Der Verband hat seinen Sitz in Ronnenberg und das Kirchenkreisamt Ronnenberg leistet Verwaltungshilfe.
- Die Finanzierung des Verbandes und dessen diakonischer Arbeit erfolgt in gleicher Weise, wie dies bisher bei den regionalen Diakonischen Werken erfolgt ist:
Eigenmittel der Kirchenkreise
Drittmittel von kommunalen und staatlichen Stellen
Leistungsentgelte der Sozialversicherungsträger für vertraglich erbrachte Leistungen,
Spendenmittel und durch Umlagen der Verbandsmitglieder. - Der Verband führt die bisherigen diakonischen Arbeitsfelder der Kirchenkreise in gewohnter Weise weiter. In entsprechenden Leistungsvereinbarungen zwischen den Verbandsmitgliedern und dem Verband ist festgelegt worden, welche Leistungen der Verband erbringen soll und welches Entgeld er hierfür von den Verbandsmitgliedern erhält.
- Damit behalten die Kirchenkreise auch weiterhin die Verantwortung dafür, welche diakonischen Angebote in ihrem Kirchenkreis angeboten werden und müssen mit für deren Finanzierung Sorge tragen.