Gemeinsam Lebensmittel retten

Nachricht Burgdorf, 20. Oktober 2025
Symbolbild: pixabay.com/domokus

Ein FAIRteiler-Kühlschrank auf dem Spittaplatz in Burgdorf

Vom 20. Oktober bis 16. November 2025 steht auf dem oberen Spittaplatz in Burgdorf, neben der St.-Pankratius-Kirche, eine Holzhütte mit einem FAIRteiler-Kühlschrank und einem kleinen Regal. Dieses Projekt lädt alle Bürger*innen dazu ein, Lebensmittel gemeinsam zu retten, zu teilen, anstatt diese wegzuwerfen. Der Kirchenvorstand von St.-Pankratius hat beschlossen, dieses nachhaltige und solidarische Projekt auf dem Kirchengelände testweise für vier Wochen auszuprobieren.

Ein FAIRteiler ist ein öffentlicher Kühlschrank mit Regal, in dem überschüssige, aber noch genießbare Lebensmittel kostenlos abgegeben und von anderen mitgenommen werden können. Ziel ist es, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum zu stärken.

Alle, die etwas übrighaben oder sich etwas nehmen möchten, sind herzlich eingeladen, mitzumachen – nach dem Prinzip: Geben und Nehmen mit Verantwortung. Die Entnahme der Lebensmittel erfolgt freiwillig und auf eigne Verantwortung. Der FAIRteiler wird täglich von einem Team aus haupt- und ehrenamtlichen Personen gepflegt und kontrolliert.

Der FAIRteiler ist täglich zugänglich. So wird der obere Spittaplatz für einen Monat zum Treffpunkt für gelebte Nachhaltigkeit und solidarisches Teilen. Wenn Du / Sie Interesse haben bei diesem Projekt mitzumachen, wenden Sie sich an Diakonin Wanda Gödeke (wanda.goedeke@evlka.de).

ERLAUBT:

  • Obst & Gemüse
  • abgepacktes Brot/Brötchen & verpackte Waren
  • bei Kühlwaren muss die Kühlkette eingehalten werden
  • Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD), jedoch keine Produkte nach Ablauf des Verbrauchsdatums (VD)
  • selbstzubereitete Speisen müssen verpackt oder abgedeckt sein und eine Zutatenliste mit Herstellungsdatum enthalten

NICHT ERLAUBT:

  • verbotene Lebensmittel & Produkte
  • Produkte mit faulen und/oder schimmeligen Stellen sowie mit einer glitschigen Konsistenz
  • Produkte, bei denen das Verbrauchsdatum (VD) überschritten ist
  • offene VD- und MDH-Ware
  • alkoholische + THC-Produkte & Energydrinks
  • Tabak o.ä.
  • Arzneimittel
  • Hackfleisch & roher Fisch
  • selbst gesammelte Pilze
  • Rohmilch- sowie Roh-Ei-Produkte
  • Kühlware, deren Kühlkette unterbrochen wurde
  • sogenannte „Buffet-Lebensmittel"

Der Ort ist ausschließlich für die Lebensmittelabgabe gedacht. Die Ablage von anderen Dingen wie z.B. Klamotten oder Hausrat ist nicht gestattet.