Fair-Teiler wird fortgeführt

Nachricht Burgdorf, 11. Januar 2026

Der FAIRteiler auf dem oberen Spittaplatz in Burgdorf bleibt auch über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus bestehen. Der Kirchenvorstand der St.-Pankratius-Kirchengemeinde hat beschlossen, das Projekt bis auf Weiteres fortzuführen. Damit setzt die Gemeinde ein deutliches Zeichen für gelebte Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und gemeinschaftliches Handeln.

Seit dem 20. Oktober 2025 steht neben der St.-Pankratius-Kirche eine Holzhütte mit Kühlschrank und Regal. Dort können überschüssige, aber noch genießbare Lebensmittel abgegeben und kostenlos mitgenommen werden. Was als vierwöchiger Testlauf begann, hat sich als wertvolle Bereicherung für das Miteinander in der Stadt erwiesen – und wird nun dauerhaft fortgeführt.

Der FAIRteiler funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Menschen bringen Lebensmittel vorbei, die sie selbst nicht mehr benötigen, andere nehmen sich, was ihnen fehlt. So wird verhindert, dass gute Lebensmittel im Müll landen, und zugleich entsteht ein Ort der Begegnung und gegenseitigen Unterstützung.

Damit das Angebot sicher und zuverlässig bleibt, wird der FAIRteiler täglich von einem engagierten Team aus haupt- und ehrenamtlichen Kräften gepflegt und kontrolliert. Der Zugang ist weiterhin täglich möglich, sodass der Spittaplatz ein zentraler Treffpunkt für nachhaltiges Handeln bleibt.

Wer das Projekt aktiv unterstützen oder sich einbringen möchte, kann sich an Diakonin Wanda Gödeke (wanda.goedeke@evlka.de) oder an Pastorin Friederike Grote (friederike.grote@evlka.de) wenden.

Was darf abgegeben werden?

Erlaubt sind ausschließlich einwandfreie Lebensmittel:

  • Obst und Gemüse
  • Brot und Brötchen
  • Abgepackte Waren
  • Kühlwaren, sofern die Kühlkette gemäß Verpackungsangaben (+2 bis +8 °C) eingehalten wird
  • Produkte mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), sofern sie noch einwandfrei sind
  • Selbstzubereitete Speisen, sofern sie gut verpackt sind und eine Zutatenliste mit Herstellungsdatum enthalten

Was darf nicht hineingelegt werden?

Nicht erlaubt sind:

  • Verdorbene, schimmelige oder glitschige Lebensmittel
  • Produkte mit überschrittenem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis …“)
  • Offene MHD- oder VD-Ware
  • Alkohol und Energydrinks, auch alkoholhaltige Produkte (z. B. Pralinen)
  • Hackfleisch und roher Fisch
  • Medikamente
  • Tabakwaren
  • Drogen
  • Selbst gesammelte Pilze
  • Rohmilch- und Roh-Ei-Produkte
  • Kühlwaren mit unterbrochener Kühlkette
  • sogenannte „Buffet-Lebensmittel“

Die FAIRteiler-Hütte ist ausschließlich für Lebensmittel vorgesehen. Andere Gegenstände wie Kleidung oder Hausrat dürfen dort nicht abgelegt werden.